Folgende Vereinbarung muß bei der Installation des NClyzers bestätigt werden:
Mit Annahme dieses Vertrages wird Ihnen, dem Lizenznehmer, das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht für die Nutzung der Software "NClyzer" gewährt. Dieses Nutzungsrecht ist zunächst auf 30 Tage begrenzt ("Demoversion") und kann durch Freischaltung mit einer Lizenzdatei, die Sie beim Kauf der Software erhalten, auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Sie dürfen die Software dann auf mehreren Computern installieren, jedoch dürfen mehrere Personen die Software nur gleichzeitig benutzen, wenn Sie eine entsprechende Anzahl von Lizenzen erworben haben.
Bei Freischaltung mit einer Lizenzdatei wird die Software mit dem Vermerk "lizenziert für" und Ihrem Namen gekennzeichnet. Lizenzdateien dürfen von Ihnen nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Die Software darf zu keinem Zweck disassembliert, decompiliert oder anderweitig auf ihre interne Funktionsweise untersucht werden. Desweiteren dürfen Sie die Software zu keinem Zweck verändern oder erweitern, insbesondere dürfen keine Markenzeichen oder Hinweise auf Urheber- und andere Rechte aus der Software entfernt, verändert oder erweitert werden.
Wir, die Inhaber der Urheber- und Vertriebsrechte dieser Software, haften in keiner Weise für die Resultate, die durch den Einsatz der Software erzielt werden. Insbesondere ist die Haftung für eventuell entstandene Schäden aus Gewinnverlust, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Datenverluste, es sei denn, der Schaden ist durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung unsererseits herbeigeführt worden. Die Sorgfaltspflicht für den Einsatz der Software obliegt Ihnen.
Diese Software dient der Bearbeitung von NC-Programmen, deren unsachgemäße Anwendung auf Werkzeugmaschinen zu schweren Sach- oder Personenschäden führen kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß es Ihnen obliegt, die mit dieser Software bearbeiteten NC-Programme vor dem Einsatz auf einer Maschine auf mögliche Fehler zu überprüfen, daß die Bedienung dieser Software und einer Fräsmaschine ausgebildetem Fachpersonal vorbehalten bleiben muß und daß wir für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der NC-Programme auf Maschinen entstehen, keine Haftung übernehmen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden durch Urteil der zuständigen Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland entschieden.